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Haftung beim Umzug - wer haftet wann?
Sollte bei Ihrem Umzug durch einen Umzugshelfer etwas kaputt gehen, ist es wichtig zu wissen, ob der Schaden bezahlt wird oder ob Sie am Ende auf Ihrem beschädigtem Umzugsgut sitzen bleiben. Wer genau für die Haftung beim Umzug verantwortlich ist, hängt von der Art Ihres Umzugs ab.
Wichtig: Ihre Hausratversicherung deckt nur Schäden ab, die entweder direkt in Ihrer alten oder neuen Wohnung am Umzugsgut enstehen, eine Versicherung für den Transport beim Umzug selbst ist nicht enthalten.
Haftung beim Umzug mit einem Umzugssunternehmen
Grundsätzlich ist es komfortabler und sicherer für Sie, wenn Sie mit einem Umzugsunternehmen umziehen. Die Umzugsfirma haftet per Gesetz mit einem Grundhaftungsbetrag von 620 € pro Kubikmeter Umzugsvolumen bzw. einer maximalen Schadenshöhe abhängig von der Größe des Umzugs. Allerdings wird nur der Zeit- und nicht der Neuwert der zu transportierenden Gegenstände angerechnet. Gegebenenfalls sollten Sie eine zusätzliche Transportversicherung abschließen.
Eine Umzugsfirma haftet beim Umzug nur, wenn
- die Umzugskartons von dem Umzugsunternehmen gepackt wurden und Sie sich komplett aus dem Umzug heraushalten.
- kein unabwendbares Ereignis zu Schäden am Umzugsgut geführt hat (zum Beispiel, wenn Schäden durch Unwetter oder durch Dritte entstehen).
- wenn Sie die Schäden rechtzeitig melden - informieren Sie sich also über die Fristen. Prüfen Sie, wenn möglich, direkt nach dem Umzug Ihr Umzugsgut, um schnellstmöglich Schäden zu entdecken und zu melden.
Häufig sind wertvolle und empfindliche Gegenstände, Tiere und Pflanzen von der Haftung ausgeschlossen - transportieren Sie diese besser selbst.
Haftung beim Umzug mit privater Hilfe
Ihre Freunde und Familie helfen Ihnen beim Umzug zwar sehr gerne, allerdings sollten Sie beachten, dass sie keine ausgebildeten Umzugshelfer sind, so dass leichter ein Schaden entstehen kann. Die Haftpflichtversicherung Ihrer Freunde und Bekannten deckt eine sogenannte Gefälligkeit, wie private Hilfe beim Umzug genannt wird, nicht ab - diese fällt unter die Kategorie Freundschaftsdienst und wird von der Versicherung nicht übernommen.
Ohne einen Zusatzvertrag, den Ihr Umzugshelfer bei seiner Haftpflichtversicherung abschließen kann, liegt die Haftung beim Umzug mit Hilfe von Freunden bei Ihnen.
Tipp: Es besteht die Möglichkeit, ein Umzugsunternehmen mit einer Beiladung zu beauftragen. Damit können sperrige und große Gegenstände transportiert werden und müssen nicht von ungeübten Umzugshelfern getragen werden.
